Wer braucht eine logopädische Behandlung - Indikatoren - Ziele - Ablauf - Kosten - zusätzliche Leistungen 

 

Logopäd/innen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.

Dies können sein: 

  • Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen , oder angeborenen Hörstörungen. 
  • Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs  bzw. der Aussprache, oder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z.B. Stottern.
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen.
  • Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen  wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe, Lateralsklerose.
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie Erzieher/innen, Lehrer/innen, Schauspieler/innen und Sänger/innen.
  • Erwachsene nach Kehlkopfoperationen. 

Was Sie für die logopädische Therapie benötigen 

als Kassenpatient...

 

eine ärztliche Verordnung eines Arztes ihrer Wahl, in der Regel Haus-, HNO-, Kinderarzt oder Neurologe, dieses darf bei Therapiebeginn nicht älter als zwei Wochen sein.
("Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapie"
Muster 14)

als Privatpatient...

 

ein Privatrezept ihres Arztes

Meine Leistungen für Sie 

 
  • Hausbesuche nach Verordnung möglich
  • Behandlung in rollstuhlgerechter Praxis
  • Flexible Behandlungstermine
  • Einholen der Genehmigung der Krankenkassen
  • Sofortiger Therapiebeginn für Schlaganfallpatienten
  • Intensivtherapie
  • Akutbehandlung nach Schlaganfall in beiden örtlichen Krankenhäusern
  • Mit direkter ambulanter Anschlussbehandlung
  • Therapieberichte für Ihre Krankenkasse
  • Einführung in computergestützte Sprechhilfen
  • Alle Mitarbeiter nehmen mehrmals jährlich an Fortbildungen teil
  • Neuestes Therapiematerial


Indikatoren  

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden.

Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischen Kommunikationsgeräten möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Verordnung logopädischer Therapie

Die Verordnung von Stimm-, Sprech und Sprachtherapie führt aufgrund neuer Heilmittelrichtlinien (7/04) immer wieder zu Verunsicherungen bei verordnenden Ärzten. Wer darf, kann oder darf nicht verordnen?

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinhessen gibt ihren Mitgliedern im Rundschreiben vom April 2000 folgende Erläuterungen zur Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, die bei Verunsicherungen auch durch die Logopäden an den behandelnden Arzt weiter gegeben werden kann.

"Es ist dem Arzt auch dann möglich, eine Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie zu verordnen, wenn er die Befunde nicht selbst erheben kann und für das vollständige Ausfüllen des Musters 14 Fremdbefunde von Kollegen heranziehen muss."

So könnte etwa der behandelnde Hausarzt das geforderte Tonaudiogramm von einem HNO-Arzt erstellen lassen und das Audiogramm als Kopie der Verordnung beifügen.

"Bei einer Neuverordnung sollte das Muster 14 dann wieder vollständig ausgefüllt werden, wenn sich eine Veränderung beim Patienten ergeben hat. Das Tonaudiogramm ist bei Kindern in laufender Behandlung nach einem halben Jahr zu wiederholen."

Zuständigkeit für Arznei- und Heilmittelverordnung

Die KV Rheinhessen erhält seit einiger Zeit vermehrt Anfragen von niedergelassenen Ärzten, welche Arztgruppe (Hausarzt oder Facharzt) für die Verordnung bestimmter Arznei- / Heilmittel zuständig ist. Die KV stellt dazu fest (wir zitieren): "Jeder Arzt muss die von ihm als medizinisch notwendig erachtete Therapie-Maßnahme selbst veranlassen."

Von einem Facharzt eingeleitete Arznei- oder Heilmittelverordnungen müssen
- die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt - so lange von diesem weiter geführt werden, wie er den Patienten medizinisch verantwortlich betreut. 

Übernimmt ein Hausarzt die Weiterbehandlung des Patienten, ist er auch für die Fortführung der Medikation bzw. Heilmittel-Verordnung zuständig. Hierbei ist er verpflichtet, wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen und ggf. Therapie-Änderungen durchzuführen, da jeder Arzt medizinisch, juristisch und wirtschaftlich für seine Verordnungsweise haftet.

Überweisungen an Kolleg(inn)en (Facharzt oder Hausarzt) zur Medikamenten- oder Heilmittel-Verordnung sind nicht möglich. Trotz der engen Budget- und Richtgrößen-Vorgaben ist es nicht erlaubt, medizinisch notwendige Therapiemaßnahmen zu verweigern. Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet der behandelnde Arzt im konkreten Behandlungsfall.

 

Ziele  

Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung?

Der Patient, die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein.

Ablauf  

Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung?

 Untersuchung

Zu Beginn werden Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, aber auch die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden.

 Therapie

Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und dem zu erwartenden Erfolg, die Anleitung zum selbständigen Üben und bei Bedarf auch psychotherapeutische Elemente. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen  in die Therapie. Im familiären Alltag entstehen häufig Konfliktsituationen, die aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation entstehen. Beide Seiten sind im Alltag häufig hilflos und überfordert.

 Beratung

Die logopädische Beratung beinhaltet daher die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbsthilfevereinigungen oder zusätzlicher psychologischer Behandlung erwachsen. Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig ein logopädisches Gutachten gefordert.

Zeitpunkt und Dauer der Behandlung

 Bei Kindern

Die logopädische Therapie sollte so frühzeitig wie möglich beginnen, d.h. sobald eine Entwicklungsstörung von einer Entwicklungsvariante differentialdiagnostisch unterschieden werden kann. Logopäden behandeln Kinder im Alter von 0-3 Jahren (Frühförderbereich), 3-6 Jahren (Vorschulbereich) und Schulkinder.
Eine Therapieeinheit beträgt in der Regel 45 Minuten. In Einzelfällen sind auch Therapieeinheiten von 30 oder 60 Minuten sinnvoll (in Abhängigkeit von der Therapiehäufigkeit und dem Störungsbild).
Die wöchentliche Therapiefrequenz ist abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes; den häuslichen Gegebenheiten, der Art der Therapie und beträgt in der Regel 1-3 mal pro Woche.

 Bei Erwachsenen

Die logopädische Therapie sollte so früh wie möglich beginnen, d.h. schon in der Akut- bzw. Anfangsphase, sobald es der Allgemeinzustand des Patienten erlaubt.
Eine Therapieeinheit beträgt in der Regel 45 Minuten. In Einzelfällen sind auch Therapieeinheiten von 30 oder 60 Minuten sinnvoll (in Abhängigkeit von der Therapiehäufigkeit, dem Leistungsvermögen und der Konzentrationsfähigkeit des Patienten).
Teilweise werden auch Intensivtherapien (tägliche Therapieenheiten) durch geführt.
Die wöchentliche Therapiefrequenz ist abhängig vom Allgemeinzustand des Patienten und der Phase der Erkrankung und beträgt in der Regel:

Akutphase: 3-5 mal pro Woche
Rehabilitationsphase: 3-5 mal pro Woche
Konsolidierungsphase: 2-4 mal pro Woche
Langzeitbehandlung: 1-2 mal pro Woche

Im allgemeinen ist eine Sprechtherapie und die Aphasietherapie ein langer und zeitaufwendiger Prozess, der von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren dauern kann.

Kosten  

In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004 einen Eigenanteil von 10% zuzüglich der Rezeptgebühr von 10 Euro, selbst zahlen, ausser sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit.
Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln Sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!
Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Zusätzliche Leistungen  

Bei Anfrage und Interesse biete ich Ihnen folgende private Zusatzleistungen:
  • Erstellen von Gutachten
  • Präventionsberatung
  • Seminare für Eltern, Erzieher und Lehrer
  • Angehörigenberatung und- schulung
  • Atemtraining
  • Stimmschulung

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter 05921 - 7120475 oder Sie nützen die Online-Anmeldung bzw. das Kontaktformular

Nina Taube und ihr Team freuen sich auf Sie

 
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