Logopäd/innen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.
Dies können sein:
- Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen , oder angeborenen Hörstörungen.
- Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache, oder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z.B. Stottern.
- Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen.
- Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe, Lateralsklerose.
- Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie Erzieher/innen, Lehrer/innen, Schauspieler/innen und Sänger/innen.
- Erwachsene nach Kehlkopfoperationen.
Was Sie für die logopädische Therapie benötigen
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als Kassenpatient... |
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eine
ärztliche Verordnung eines Arztes ihrer Wahl, in der Regel
Haus-,
HNO-, Kinderarzt oder Neurologe, dieses darf bei Therapiebeginn nicht
älter als zwei Wochen sein.
("Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapie" Muster 14) |
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als Privatpatient... |
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ein Privatrezept ihres Arztes |
Meine Leistungen für Sie
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Indikatoren
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Die
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie
beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter
Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur
Prävention.
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet
werden.
Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischen Kommunikationsgeräten möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.
Verordnung logopädischer Therapie
Die Verordnung von Stimm-, Sprech und Sprachtherapie führt aufgrund neuer Heilmittelrichtlinien (7/04) immer wieder zu Verunsicherungen bei verordnenden Ärzten. Wer darf, kann oder darf nicht verordnen?
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinhessen gibt ihren Mitgliedern im Rundschreiben vom April 2000 folgende Erläuterungen zur Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, die bei Verunsicherungen auch durch die Logopäden an den behandelnden Arzt weiter gegeben werden kann.
"Es ist dem Arzt auch dann möglich, eine Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie zu verordnen, wenn er die Befunde nicht selbst erheben kann und für das vollständige Ausfüllen des Musters 14 Fremdbefunde von Kollegen heranziehen muss."
So könnte etwa der behandelnde Hausarzt das geforderte Tonaudiogramm von einem HNO-Arzt erstellen lassen und das Audiogramm als Kopie der Verordnung beifügen.
"Bei einer Neuverordnung sollte das Muster 14 dann wieder vollständig ausgefüllt werden, wenn sich eine Veränderung beim Patienten ergeben hat. Das Tonaudiogramm ist bei Kindern in laufender Behandlung nach einem halben Jahr zu wiederholen."
Zuständigkeit für Arznei- und Heilmittelverordnung
Die KV Rheinhessen erhält seit einiger Zeit vermehrt Anfragen von niedergelassenen Ärzten, welche Arztgruppe (Hausarzt oder Facharzt) für die Verordnung bestimmter Arznei- / Heilmittel zuständig ist. Die KV stellt dazu fest (wir zitieren): "Jeder Arzt muss die von ihm als medizinisch notwendig erachtete Therapie-Maßnahme selbst veranlassen."
Von einem Facharzt
eingeleitete Arznei- oder Heilmittelverordnungen müssen
- die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt - so lange von diesem
weiter geführt werden, wie er den Patienten medizinisch
verantwortlich betreut.
Übernimmt ein Hausarzt die Weiterbehandlung des Patienten, ist er auch für die Fortführung der Medikation bzw. Heilmittel-Verordnung zuständig. Hierbei ist er verpflichtet, wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen und ggf. Therapie-Änderungen durchzuführen, da jeder Arzt medizinisch, juristisch und wirtschaftlich für seine Verordnungsweise haftet.
Überweisungen an Kolleg(inn)en (Facharzt oder Hausarzt) zur Medikamenten- oder Heilmittel-Verordnung sind nicht möglich. Trotz der engen Budget- und Richtgrößen-Vorgaben ist es nicht erlaubt, medizinisch notwendige Therapiemaßnahmen zu verweigern. Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet der behandelnde Arzt im konkreten Behandlungsfall.
Ziele
Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung?
Der Patient, die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein.
Ablauf
Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung?
Untersuchung
Zu Beginn werden Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, aber auch die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden.
Therapie
Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und dem zu erwartenden Erfolg, die Anleitung zum selbständigen Üben und bei Bedarf auch psychotherapeutische Elemente. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie. Im familiären Alltag entstehen häufig Konfliktsituationen, die aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation entstehen. Beide Seiten sind im Alltag häufig hilflos und überfordert.
Beratung
Die logopädische Beratung beinhaltet daher die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbsthilfevereinigungen oder zusätzlicher psychologischer Behandlung erwachsen. Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig ein logopädisches Gutachten gefordert.
Zeitpunkt und Dauer der Behandlung
Bei Kindern
Die
logopädische Therapie sollte so frühzeitig wie
möglich
beginnen, d.h. sobald eine Entwicklungsstörung von einer
Entwicklungsvariante differentialdiagnostisch unterschieden werden
kann. Logopäden behandeln Kinder im Alter von 0-3 Jahren
(Frühförderbereich), 3-6 Jahren (Vorschulbereich) und
Schulkinder.
Eine Therapieeinheit beträgt in der Regel 45 Minuten. In
Einzelfällen sind auch Therapieeinheiten von 30 oder 60
Minuten
sinnvoll (in Abhängigkeit von der Therapiehäufigkeit
und dem
Störungsbild).
Die wöchentliche Therapiefrequenz ist abhängig vom
Entwicklungsstand des Kindes; den häuslichen Gegebenheiten,
der
Art der Therapie und beträgt in der Regel 1-3 mal pro Woche.
Bei Erwachsenen
Die
logopädische Therapie sollte so früh wie
möglich
beginnen, d.h. schon in der Akut- bzw. Anfangsphase, sobald es der
Allgemeinzustand des Patienten erlaubt.
Eine
Therapieeinheit beträgt in der Regel 45 Minuten. In
Einzelfällen sind
auch Therapieeinheiten von 30 oder 60 Minuten sinnvoll (in
Abhängigkeit
von der Therapiehäufigkeit, dem Leistungsvermögen und
der Konzentrationsfähigkeit des Patienten).
Teilweise werden auch Intensivtherapien (tägliche
Therapieenheiten) durch geführt.
Die wöchentliche Therapiefrequenz ist abhängig vom
Allgemeinzustand des Patienten und der Phase der Erkrankung und
beträgt in der Regel:
Akutphase: 3-5 mal pro
Woche
Rehabilitationsphase: 3-5 mal pro Woche
Konsolidierungsphase: 2-4 mal pro Woche
Langzeitbehandlung: 1-2 mal pro Woche
Im allgemeinen ist eine Sprechtherapie und die Aphasietherapie ein langer und zeitaufwendiger Prozess, der von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren dauern kann.
Kosten
In
der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004
einen
Eigenanteil von 10% zuzüglich der Rezeptgebühr von 10
Euro,
selbst zahlen, ausser sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit.
Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet
werden.
Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken:
1%. Sammeln Sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!
Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und
Entfernungspauschalen erhoben.
Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von
der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Zusätzliche Leistungen
Bei Anfrage und Interesse biete ich Ihnen folgende private Zusatzleistungen:- Erstellen von Gutachten
- Präventionsberatung
- Seminare für Eltern, Erzieher und Lehrer
- Angehörigenberatung und- schulung
- Atemtraining
- Stimmschulung
Praxis für Logopädie - Nina Taube

